Chronik

Chronik der Feuerwehr Herzberg

Über das Feuerlöschwesen in Herzberg vor Gründung der Wehr

„Hört Ihr Herren und lasst Euch sagen,

die Glock hat zehn geschlagen.

Bewahret das Feuer und Licht,

dass niemand kein Schaden geschicht!“

So mahnte in alter Zeit der Wächter bei seinem nächtlichen Rundgange durch die Straßen und Gassen unseres Ortes. Denn nichts war gefürchteter als eine Feuersbrunst. Diese Furcht war bei den unzureichenden Mitteln zur Bekämpfung des furchtbaren Elements, dass früher in Herzberg wütete, begründet. Der ertse große Brand, der in Herzberg verzeichnet wurde, war der Schloßbrand im Jahre 1510.

Nach Kleinschmidts Chronik brach 1647 eine große Feuersbrunst aus, in der 69 Häuser nebst Scheunen und Ställen in den Flammen aufgingen. Herzberg zählte damals 200 Wohnhäuser. Im Jahre 1677 brannten durch Blitzschlag 24 Häuser ab. 1686 war wieder ein größerer Brand, bei dem unter anderem das Pfarrhaus abbrannte. Auch im Jahre 1698 wird über viele große Brandschäden geklagt. Ein Drittel des Ortes war durch Feuer verödet. Um 1700 wurde in Herzberg die erste Handdruckspritze angeschafft. Auch im Jahre 1869 wurde ein Großfeuer in der Brennerei Wenkebach verzeichnet.

Um den Ausbruch eines Feuers zu verhüten, wurde den Bürgern die größte Vorsicht beim Umgang mit Licht und Feuer zur Pflicht gemacht. In einer von der Königlich Hannoverschen Landdrostei unterm 2. Juli 1862 erlassenen Feuerordnung für den Flecken Herzberg heißt es z.B.: Zur Wahrnehmung der Feuerpolizei werden Feuergeschworene angestellt, die zweimal im Jahre eine genaue Feuerschau vornehmen. Bei diesen Visitationen sind auch die Feuereimer vorzuzeigen. Die nicht zu einem besonderen Feuerdienst angestellten Ortseinwohner versammelten sich ungesäumt bei einem Feuer auf der Brandstätte. Den Zimmerleuten, Dachdeckern und Maurern liegt die Verpflichtung ob, bei jeder Feuersbrunst auf der Brandstelle sich mit Schurzfell und passenden Handwerkzeugen einzufinden, um unter Leitung eines vom Magistrat vorgesetzten Führers, welcher als Abzeichen eine blau- weiße Schärpe um den Leib trägt, Hilfe zu leisten. Der Schornsteinfegermeister ist verbunden, mit seinen Gesellen und Lehrburschen sich zur Brandstätte zu begeben. Er hat zwei Pfund Schwefel und zwei wollende Decken, jede von drei Quadrat- Ellen Größe, bei sich zu führen, um beim Ausbruch des Feuers in Schornsteinen den Luftzug möglichst schnell zu hemmen. Jeder Hausbewohner ist verpflichtet, zwei mit Wasser gefüllte Eimer im Haus zu haben. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift zieht eine Strafe zu einem Reichstaler nach sich. Auf das erste Zeichen einer ausbrechenden Feuersbrunst muss jeder Bewohner des Fleckens vom 16. bis zum 60. Lebensjahr (mit Ausnahme der befreiten Personen) mit seinem mit der Hausnummer versehenen Feuereimer erscheinen und die Anordnungen in Ausführung bringen bei einer Strafe von 1- 5 Reichstalern.